Die Voraussetzungen zur Führung eines Gastbetriebs sind kantonal geregelt.
Die meisten Kantone verlangen einen Fähigkeitsausweis.
15 Kantone erteilen nur Bewilligungen, wenn der Gesuchsteller einen Fähigkeitsausweis (im Volksmund fälschlicherweise Wirtepatent genannt) hat: Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis.
St. Gallen und Appenzell-Innerrhoden verlangen keinen Fähigkeitsausweis, aber den Besuch eines Hygienekurses. Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Uri, Zug und Zürich verlangen keinen Fähigkeitsausweis.
Stand Mai 2011 / ohne Gewähr